Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstalter und Auftraggeber:
Begriffserklärung: AG = Auftragsgeber / AN = Auftragsnehmer
Der Veranstalter (AG) wird darauf hingewiesen, das eine Veranstaltung bei der GEMA ordnungsgemäß anzumelden ist (wenn öffentlich!). Dies wird vom AN nicht nachgeprüft. Gebühren an die GEMA oder sonstige Gesellschaften gehen zu Lasten des AG.
Der AN sichert eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung zu.
Die Bezahlung ist wie vorher vereinbart ohne jeglichen Abzug, jedoch spätestens nach der Veranstaltung in Bar zu leisten.
Die Bewirtung (Speisen und Getränke) für das Team des AN übernimmt der AG auf eigene Rechnung. Für Entfernungen von über 50 Kilometer wird gemäß den derzeitigen Benzinpreisen eine Fahrtkostenpauschale erhoben. Pro Kilometer (über 50 KM) werden dann 0,40 €uro berechnet.
Der AN garantiert für den einwandfreien Zustand seines Equipments.
Der AG sorgt für Ordnung und Sicherheit (in Bezug auf Vandalismus / Schlägereien o.ä.). Eventuelle Schäden an Leib und Gesundheit oder Equipment des AN oder dessen Teams werden vom AG bzw. dessen Haftpflichtversicherung in vollem Umfang ersetzt.
Der Veranstalter (AG) stellt mindestens 2 abgesicherte Stromkreise (230 V/16 A), eventuell auch Alternativen. An den Standorten für zusätzliche Monitore sind ausreichend Steckdosen bereitzustellen.
Der AG hat bei Open Air Veranstaltungen für angemessenen Witterungsschutz zu sorgen !
Dieses Gewerbe wird nur im Nebenerwerb betrieben !!!
Im Falle einer Verhinderung des AN (kurzfristige Dienstplanänderung, Fernsehauftritt, Unfall, Krankheit, Todesfall, Notfall o.ä.) kann die Veranstaltung ohne Schadensersatzforderungen von Seiten des AN auch kurzfristig abgesagt werden !
Die Gage wird individuell je nach Ausstattung / Länge der Veranstaltung / Wunsch des AG und nach Bemessen des AN festgelegt. Natürlich Verhandlungsbasis !
Bei längeren Arangements sind auch Pauschalpreise möglich!
Bzgl. Terminplanung sind für uns und natürlich auch für Sie kurzfristige Termine von Vorteil (siehe Nebenerwerb / Verhinderung). Das heißt, wenn der Abstand von Buchung zum Termin weniger als 4 Wochen beträgt.
Wir bitten höflichst dies zu beachten !
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen !!!
Sollte jedoch der Auftraggeber/Veranstalter einen Steuernachweis benötigen, muss er die derzeit 19% Mehrwertssteuer vergüten.
Der Veranstalter (AG) erklärt sich mit diesen oben genannten Punkten einverstanden.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Schweinfurt.
Dittelbrunn, den 14.11.2015